Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Automatikgetriebe vs. Handschaltung/Bremsen will gelernt sein
15.05.2019 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, Schaltung oder Automatik? Geht es um die Wahl des Getriebes, halten sich alte Vorurteile hierzulande besonders hartnäckig: Demnach seien Automatikgetriebe nur etwas für Sonntagsfahrer und Opas; argumentiert wird weiterhin häufig mit erhöhtem Verbrauch und eingeschränkter Kontrolle. Doch stimmt das wirklich? Oder handelt es sich um unzeitgemäße Vorstellungen vermeintlicher Puristen? Wir gehen diesen und weiteren Fragen auf den Grund und nehmen die gängigsten Getriebearten unter die Lupe! Passionierte Biker fühlen sich dem Gashebel wesentlich mehr verbunden als der Bremse. Doch gerade das richtige Bremsverhalten will gelernt sein! Schließlich sind Zweiradfahrer bei Unfällen besonders gefährdet. Damit Du auch in brenzligen Situationen die volle Kontrolle behältst, haben wir in diesem Monat jede Menge hilfreicher Tipps rund ums Bremsen für Dich im Gepäck. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Aktionstag am 27.04.2019
29.04.2019 | FAHRSCHUL-NEWSAm 27.04.2019 wurde der Aktionstag durchgeführt: In lockerer Atmosphäre wird durchgeführt : Praktische Tätigkeiten wie • Radwechsel • Abschleppen • Fremd starten • Anhänger verbinden oder trennen Unter Anleitung selber machen und ausprobieren
Mehr erfahren >Der richtige Zeitpunkt für den Reifenwechsel
15.04.2019 | FAHRSCHUL-WISSENFür die meisten Autofahrer sind die steigenden Temperaturen Vorboten des obligatorischen Reifenwechsels. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt, um die Winter- gegen Sommerreifen einzutauschen? In Deutschland ist die Winterreifenpflicht seit 2010 saisonal bedingt und somit gesetzlich nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden. Entscheidend sind laut Straßenverkehrsordnung (§2 Absatz 3a) ausschließlich die konkreten Witterungsverhältnisse und die daraus resultierende Fahrbahnbeschaffenheit. Doch auch unabhängig der Gesetzeslage empfiehlt sich der Wechsel von Sommer- zu Winterreifen und umgekehrt. „Sommer- und Winterreifen sind hinsichtlich ihrer Konstruktion, des Profils und des Materials so beschaffen, um den jahreszeitspezifischen Anforderungen gerecht zu werden“, weiß #userInhaber# von der #userName#. „Der regelmäßige Wechsel wirkt sich nicht nur unmittelbar positiv auf das Fahrverhalten aus, sondern erhöht bei angemessener Lagerung und Pflege auch die Haltbarkeit der Pneus.“ Doch wann ist der geeignete Zeitpunkt, um den Reifenwechsel vorzunehmen? „Wenn Sie sich an der im Volksmund weit verbreiteten Faustformel ‚von O(ktober) bis O(stern)‘ orientieren, machen Sie in aller Regel nichts falsch“, rät #userInhaber#. „Grundsätzlich empfiehlt es sich aber, die Temperaturentwicklung im Auge zu behalten und den Reifenwechsel besser früher als später in Angriff zu nehmen.“ Wer nicht selbst Hand anlegen und die fachgerechte Montage lieber in der Werkstatt vornehmen lassen möchte, sollte sich frühzeitig um einen entsprechenden Termin bemühen. „Eine jährliche Erinnerung im Kalender oder Handy hilft, zeitlichen, aber auch materiellen Engpässen vorzubeugen, die saisonbedingt mit dem regelmäßigen Ansturm auf die Werkstätten einhergehen“, empfiehlt #userInhaber#. Die abmontierten Reifen sollten anschließend an einem kühlen, dunklen und trockenen Ort eingelagert werden. Zu viel Wärme, Licht oder Feuchtigkeit führen zu einer vorschnellen Alterung der Gummimischung und zu spröden Reifen. „Wer über keine geeignete Lagermöglichkeit verfügt, kann die Reifen gegen einen in der Regel geringen Aufpreis auch gleich in der Werkstatt lagern“, so #userInhaber#. „In diesem Fall sparen Sie sich den Transport und können bei Bedarf auch weitere Serviceleistungen, wie eine Qualitätsprüfung der Reifen, in Anspruch nehmen“. Selbstverständlich lässt sich der Reifenwechsel auch eigenhändig in der eigenen Garage vornehmen. #userInhaber# rät hierzu aber nur bei ausreichend vorhandenem Sachverstand und geeignetem Werkzeug. „Die Bereifung des Fahrzeugs ist nun mal auch ein Sicherheitsfaktor. Selbst Hand anlegen sollte deshalb nur, wer die fachgerechte Montage beherrscht und gewährleisten kann.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Reifenwechsel/Motorradreifen
15.04.2019 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, „nehmen Sie uns das Rad – und wenig wird übrig bleiben.“ Mit diesen Worten beschreibt der Physiker Ernst Mach 1883 die universale Bedeutung einer der bedeutendsten Erfindungen der Menschheitsgeschichte. Auch im modernen Straßenverkehr ist das Rad allgegenwärtig. Deshalb dreht sich in diesem Monat bei uns alles um die bereifte Felge. Die steigenden Temperaturen bedeuten für die meisten Autofahrer den obligatorischen, jahreszeitbedingten Reifenwechsel. Doch wann ist der günstigste Zeitpunkt, die Winter- gegen Sommerreifen zu tauschen? Welche anderen Gründe gibt es für einen Reifenwechsel? Überlasse ich die Montage lieber dem Fachmann oder lege ich selbst Hand an? Diesen und weiteren Fragen widmen wir uns ausführlich in unserer Rubrik „Rund ums Fahren“. Auch unsere „Biker-News“ stehen ganz im Zeichen des Reifens als das Bindeglied zwischen Maschine und Straße. Wir verraten Dir, warum für Zweiräder die Kontrolle der Reifen besonders wichtig ist und wie Du den Zustand Deiner Pneus überprüfst. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Führerschein gratis – eine große Überraschung
26.03.2019 | FAHRSCHUL-NEWSIm Rahmen der Aktion von Galeria Kaufhof wurden 2018 sozial Engagierte ausgezeichnet, die sich ehrenamtlich für unsere Gesellschaft einsetzen und dabei Großes leisten. Um den-jenigen etwas zurückzugeben, wurde ihnen als Dank und Anerkennung ein Herzenswunsch erfüllt. Ein Social Hero davon ist Diana Günther aus Altes Lager. Sie wünschte sich einen Führerschein. Wir waren sehr erstaunt, als bei uns das Telefon klingelte, eine nette Dame uns mitteilte, dass sich Frau Günther für die Fahrschule FaSiT entschieden hat und darum bat, ein „Rundum-Sorglos-Paket“ zur Führerscheinausbildung zusammenzustellen. Diana engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich als Therapiehundeausbilderin im sozialen Bereich und besucht regelmäßig Seniorenheime, Schulungen und auch Kindergärten mit ihren extra dafür ausgebildeten Hunden. In Seniorenheimen freut man sich besonders auf Dianas Besuche, aber auch Kinder sind von ihrer Therapie beeindruckt und begeistert. Tiergestützte Therapie heißt, dass das Tier als Motivator mitläuft, aber auch allein durch die Anwesenheit schon eine Therapie für Menschen sein kann. Das Allerschönste daran ist, so Diana, dass man den Menschen etwas geben kann, was man mit materiellen Dingen nicht möglich machen könnte. Inzwischen hat Diana ihre Führerscheinausbildung in der Fahrschule FaSiT begonnen und freut sich darauf, nun bald eigenständig mit ihren „therapeutischen Kollegen“ zu ihren Kunden zu fahren und diese zu erfreuen. Mit allen guten Wünschen begleitet sie die Fahrschule FaSiT.
Mehr erfahren >Fahrerflucht: Viele Unfallverursacher werden unwissentlich zu Verkehrssündern
15.03.2019 | FAHRSCHUL-WISSENEtwa jeder vierte Unfallbeteiligte in Deutschland entfernt sich unerlaubt vom Unfallort. Nicht alle handeln dabei vorsätzlich. Strafrechtliche Konsequenzen drohen ihnen trotzdem. Unfallflucht zählt zu den häufigsten Verkehrsdelikten auf deutschen Straßen. Rund eine halbe Million Fahrer machen sich hierzulande Jahr für Jahr strafbar, indem sie sich nach einer Kollision unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dabei werden viele unwissentlich zu Verkehrssündern: Insbesondere bei Bagatellschäden sind sich Unfallverursacher der Rechtslage nicht bewusst. Ein Moment der Unaufmerksamkeit am Steuer reicht und schon ist es passiert: Beim Rangieren rammt oder touchiert man ein parkendes Fahrzeug. Der entstandene Schaden ist in der Regel ebenso überschaubar wie die Konsequenzen für den Unfallverursacher. Doch wer sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt oder gar nicht erst anhält, verletzt nicht nur seine Mitteilungspflicht, sondern macht sich auch strafbar. #userInhaber# von der #userName# weiß um die Tücken bei Bagatellschäden: „Bei geringen oder gar nicht erkennbaren Schäden sind sich viele Verkehrsteilnehmer nicht bewusst, wie sie sich als Verursacher korrekt verhalten müssen.“ Dabei obliegt die ordnungsgemäße Abwicklung eines Unfalls vollständig der Verantwortung des Verursachers. „Leider erliegen noch immer viele Fahrer dem Irrglauben, dass es ausreicht, einen Zettel mit den eigenen Daten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen.“, so #userInhaber#. „Ist der Geschädigte an der Unfallstelle nicht anzutreffen, muss aber unabhängig des entstandenen Schadens zuallererst die Polizei informiert werden. Erst dann ist es erlaubt, den Unfallort zu verlassen.“ Auch wer sich nur kurzzeitig von der Unfallstelle entfernt, ohne vorher Meldung zu machen, macht sich der Fahrerflucht schuldig und riskiert schwerwiegende Konsequenzen. „Ein angezeigter Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit, die Folgen sind eine mündliche Verwarnung oder ein Bußgeld“, weiß #userInhaber#. „Fahrerflucht konstituiert hingegen laut § 142 StGB eine Straftat und wird entsprechend geahndet.“ Bei Verurteilung drohen mehrmonatige Fahrverbote, Führerscheinentzug und je nach Schwere des Schadens bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen kann auch die Versicherung Regressforderungen in Höhe von bis zu 5000 Euro geltend machen. Unwissenheit oder Schock wirken sich indes nicht strafmildernd aus. #userInhaber# appelliert deshalb, als Unfallverursacher einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht leichtfertig von der Unfallstelle zu entfernen: „Die Entscheidung, ob der entstandene Schaden eine Meldung rechtfertig, liegt nicht im Ermessen des Verursachers. Wenn der Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht auffindbar ist, informieren Sie in jedem Fall die Polizei. Selbst wenn der Geschädigte Sie zur Weiterfahrt auffordert, tauschen Sie sicherheitshalber Personalien und Fahrzeugdaten aus.“ Gibt es vor Ort keine unmittelbare Möglichkeit, den Unfall polizeilich zu melden, sind Unfallverursacher gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Zeit abzuwarten, um der Mitteilungspflicht nachzukommen und den Geschädigten zu informieren. Als Richtwert gilt abhängig von den äußeren Umständen eine Zeitspanne zwischen 20 und 60 Minuten. Taucht der Fahrzeughalter in dieser Zeit nicht auf, führt der anschließende Gang dann ohne Umwege zur nächstgelegenen Polizeidienststelle. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
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