Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) treibt die Reform der Fahrschulausbildung mit Nachdruck voran. Ziel ist es, den Führerscheinerwerb deutlich bezahlbarer, moderner und zugleich verkehrssicher zu gestalten.
Herr Bundesminister Patrick Schnieder hat folgende Punkte vorgeschlagen. Um ein besseres Verständnis zu erhalten, was diese bedeuten können, haben wir diese für euch kommentiert und erklärt.
1. Theoretische Fahrausbildung
In der theoretischen Fahrausbildung wird das notwendige Wissen vermittelt, um am Straßenverkehr sicher teilnehmen zu können. Die Anforderungen an die Verkehrsteilnehmenden sind hoch; deshalb muss auch das zu vermittelnde Wissen gleich bleiben. Hinsichtlich der Lernmethoden soll aber deutlich mehr Flexibilität geschaffen werden. Jede Fahrschule soll über die Lernmethoden frei entscheiden können.
- Digitalisierung: Die Pflicht zum Präsenzunterricht soll abgeschafft werden. Es soll möglich sein, sich das Wissen vollständig über einen digitalen Weg (z. B. per App) anzueignen.”
Erklärung: Der Unterricht soll deutlich digitaler werden. Es soll kein “MUSS” mehr sein, in den Unterricht in die Fahrschule zu kommen. Wie genau das ausgestaltet und ermöglicht wird, wird noch definiert.
- “Bürokratierückbau: Es soll keine Vorgaben zu Schulungsräumen geben oder wie und in welcher Reihenfolge das Wissen zu vermitteln ist. Fahrschulen müssen auch keine Schulungsräume mehr bereithalten. Damit entfallen Kontrollpflichten der Länder, weil sie z. B. die Einhaltung der Vorgaben für Schulungsräume nicht mehr kontrollieren müssen.”
Erklärung: Die Vorgaben und Regularien für Unterrichtsräume sind sehr streng definiert. Dies soll nun ggf. entfallen.
- “Prüfungsfragen: Der Fragenkatalog für die theoretische Fahrprüfung ist im Laufe der Jahre immer länger geworden und enthält derzeit 1.169 Fragen. Er soll um ein Drittel reduziert werden. Das Thema Verkehrssicherheit muss beim Fragenkatalog im Mittelpunkt stehen.”
Erklärung: Die Prüfungsfragen sollen auf etwa 750 Fragen reduziert werden.
2. Praktische Fahrausbildung
Die praktische Fahrausbildung soll ebenfalls modernisiert werden.
- “Simulatoren: Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, verstärkt Simulatoren zu nutzen. Zum Beispiel soll die Kompetenz zur Führung eines Schaltwagens vollständig in einem Simulator erworben werden können. Damit entfällt für die Fahrschulen die Notwendigkeit, spezielle Schaltwagen für Fahrschulen vorzuhalten. Die Prüfung kann dann in einem Automatik-Fahrzeug absolviert werden.
- Weniger verpflichtende Sonderfahrten: Die verpflichtenden besonderen Ausbildungsfahrten (Nachtfahrten, Autobahnfahrten, Überlandfahrten) sollen reduziert werden. Es soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, diese Fahrten teilweise in einem Simulator zu absolvieren.
- Fahrprüfung: Die Fahrzeit in der praktischen Prüfung soll auf die europarechtlichen Mindestvorgaben (25 Minuten) zurückgeführt werden.
- Bürokratierückbau: Die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für die Fahrschulen sollen deutlich reduziert und die Fahrschulüberwachung effizienter organisiert werden. Die Fortbildungsangebote für Fahrlehrer sollen ebenfalls digitalisiert und einfacher gestaltet werden.
- Experimentierklausel: Fahrerfahrung ist ein wesentlicher Faktor für den Erwerb der praktische Fahrkompetenz. Deshalb soll diskutiert werden, inwieweit ggf. nahestehende Personen in die Fahrausbildung einbezogen werden können (Laienausbildung).”
Erklärung: Schalten lernen oder beispielshalber Fahren im Dunklen (so genannte Sonderfahrt) soll ggf. auf dem Simulator ermöglicht werden.
Die derzeitige Prüfungszeit, derzeit ca. 55 min (Vorgespräch, Fahrzeit und Nachbesprechung) soll auf 45 min reduziert werden.
Es gibt Gedanken und Ideen, wie zum Beispiel Eltern in die praktische Ausbildung Ihrer Kinder integriert werden können. (Beispiel, Grundausbildung durch die Fahrschule, dann weiterführende Ausbildung durch die Eltern, dann die Prüfung) Diese Gedanken sollen konkretisiert und getestet werden.
3. Preistransparenz
“Die Kosten für die Fahrausbildung setzen sich aus vielen unterschiedlichen Kostenbestandteilen zusammen (u.a. Grundgebühr, Kosten für Lernmaterial, Prüfungsvorstellung, Kosten für Fahrstunden und Sonderfahrten). Ein Vergleich ist äußerst schwierig. Zudem ist die Erfolgsquote der Fahrschulen meist nicht zu ersehen. Das soll geändert werden. Es soll künftig möglich sein, online die Kosten und Durchfallquoten aller Fahrschulen einzusehen und damit einen realistischen Kosten- und Qualitätsvergleich durchzuführen.”
Erklärung: Preis und Qualität sollen vergleichbar werden. Details dazu sollen noch definiert werden. (Beispiel: Derzeit ist es Fahrschulen untersagt, die durchschnittlichen Kosten für einen Führerschein öffentlich zu kommunizieren)
4. Weitere Maßnahmen
“Außerdem werden wir prüfen, ob und in welchem Umfang sich kostenreduzierende und entbürokratisierende Vorschläge auch auf den Erwerb anderer Führerscheinklassen (wie bspw. LKW) übertragen lassen.”
Nächste Schritte
“Die Vorschläge sollen gemeinsam mit den Ländern und der Branche weiterentwickelt werden. Bereits im Juli 2025 hatte ein erster Stakeholder-Dialog „Bezahlbarer Führerschein“ gemeinsam mit Fahrlehrerverbänden, Branchenvertretern und Verbraucherorganisationen stattgefunden. Ziel ist es, die rechtlichen Änderungen im ersten Halbjahr 2026 auf den Weg zu bringen.”
Allgemeiner Hinweis: Diese Vorschläge werden jetzt bearbeitet. Es handelt sich um VORSCHLÄGE, wie genau die Reformen umsetzbar sind wird noch geprüft. Eine Umsetzung ist bis Juni 2026 geplant. Wie realistisch dieses Ziel ist, wird die Zeit zeigen.